Rz. 19
Arbeitgeber haben ein Interesse daran, die Eignung eines Bewerbers für die zu besetzende Stelle beurteilen zu können.
Dieses Interesse findet seine Schranken im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Bewerbers.
>> [mehr..] << Rz. 18 || Rz. 20 >>
Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.
Weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis?
Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung, zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.