Dienstvertrag
Rz. 33
Der Arbeitsvertrag (
§ 611a BGB@) ist ein Spezialfall des Dienstvertrags nach
§ 611 BGB@. Bis zur Einführung des Arbeitsvertrags in das BGB im Jahre 2017, wurde der Arbeitsvertrag über
§ 611 BGB@ geregelt. Nun ist der Arbeitsvertrag als eigener Vertragstyp gesetzlich geregelt.
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