Rz. 1
Arbeitsunfall ist ein außergewöhnliches Ereignis mit Körperschaden während der versicherten Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 SGB VII@). Neben der eigentlichen Arbeitstätigkeit (versicherte Tätigkeit), ist auch der Weg zu und von der versicherten Tätigkeit versichert (§ 8 Abs. 2 SGB VII@).
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Fragen zum Arbeitsverhältnis?
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