Urlaub
Rz. 13
Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Erholungsurlaub nicht angerechnet (vgl.
§ 9 BUrlG@).
Die Arbeitsfreistellung wegen Urlaubs endet mit der Krankmeldung.
Da die Krankheit der Grund des Arbeitsausfalls ist, kommt
§ 3 EntgFG@ zur Anwendung. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
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