Betriebsregelungen
Rz. 7
Inhalt des Tarifvertrags können betriebliche Regelungen sein (
§ 4 Abs. 1 TVG@).
Zu den betriebliche Regelungen gehören z.B. Arbeitsschutzmaßnahmen, Regelungen zu Wachräumen und Kantine.
Die im Tarifvertrag geregelten Betriebsregelungen gelten für alle Arbeitnehmer, die im Betrieb beschäftigt sind (
§ 3 Abs. 2 TVG@).
Von den betrieblichen Regelungen sind die arbeitsrechtlichen Regelungen zu trennen. Die arbeitsrechtlichen Regelungen (Arbeitsbedingungen) gelten nur zwischen den Tarifgebundenen (siehe Tarifgebundenheit,
Rz.9).
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