Verwandte Themen
Rz. 8
a) Rufbereitschaft
Von der Arbeit auf Abruf im Rahmen eines Teilzeitbeschäftigungsverhältnisses, ist die Rufbereitschaft (z.B. Wochenend-Rufbereitschaft) zu unterscheiden (siehe
Rufbereitschaft).
b) Tagesaushilfen
Vereinbarungen mit Tagesaushilfen erfolgen regelmäßig mittels Rahmenverträge, die lediglich die Bedingungen der erst noch abzuschließenden Arbeitsverträge wiedergeben. Die Rahmenverträge begründen noch kein Arbeitsverhältnis (s.a.
Tagesaushilfen).
c) Sonstiges
--Arbeitsbereitschaft
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--Bereitschaftsdienst
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--Leiharbeit
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--Zeitarbeitsvertrag
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