Rz. 11
Der Arbeitnehmer hat bei einem Arbeitsunfall einen Anspruch gegen seine Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Denn ein Arbeitnehmer ist für Arbeitsunfälle in der gesetzlichen Unfallversicherung kraft Gesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII@) versichert.
Arbeitsunfall ist ein außergewöhnliches Ereignis mit Körperschaden während der versicherten Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 SGB VII@).
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