Kündigung vor Dienstantritt
Rz. 20
Grundsätzlich kann ein Arbeitsvertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist oder auch aus wichtigem Grund vor dem vereinbarten Dienstantritt gekündigt werden, wenn die Parteien dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen haben.
Fehlt also im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung, ist eine Kündigung vor Arbeitsantritt möglich.
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