Kündigung
Rz. 23
Durch die Kündigung wird das Arbeitsverhältnis beendet. Die Kündigung wirkt für die Zukunft, für die Vergangenheit bleibt das Arbeitsverhältnis wirksam.
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers enden lediglich unbefristete Arbeitsverhältnisse durch Kündigung. Befristete Arbeitsverhältnisse enden auch ohne Kündigung, mit Zeitablauf.
Bei der Kündigung wird unterschieden zwischen
- ordentlicher Kündigung und
- außerordentlicher Kündigung.
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