Überblick
Rz. 1
Üben Studenten eine Tätigkeit in einem Betrieb aus, kommt es auf den Zweck der Tätigkeit an. Entscheidend ist, ob die Arbeitsleistung oder die Aus- oder Fortbildung im Vordergrund der Tätigkeit steht.
Studenten können während des Studiums in einem Betrieb arbeiten, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Sie können auch in einem Betrieb arbeiten, um berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben.
Arbeiten Studenten während des Studiums in einem Betrieb, stellt sich die Frage, ob diese Tätigkeit
- als Bestandteil des Studiums (siehe Pflichtpraktikum, Rz.3),
- als betriebliche Berufsausbildung (siehe Berufsausbildung, Rz.7) oder
- als Bestandteil eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses (siehe Werkstudenten, Rz.10) oder
- als berufliche Orientierungsphase (siehe Orientierungspraktikum, Rz.4)
anzusehen ist.
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Rz. 2 >>