Rz. 18
Art. 9 Abs. 3 GG bildet die Koalitionsfreiheit.
Die Koalitionsfreiheit ist die Grundlage der Tarifautonomie. Die Tarifautonomie ist das Recht der Tarifvertragsparteien für ihre Mitglieder Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen auszuhandeln und in Tarifverträgen verbindlich zu regeln (siehe Tarifautonomie).
<< Rz. 17 || Rz. 19 >>
Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.
Weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis?
Haben Sie weitere Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung, zum Betriebsrat oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.