Arztbesuch
Ob ein Arztbesuch während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber zu vergüten ist, ist abhängig vonm Einzelfall.
Nach
§ 616 BGB@ hat der Arbeitnehmer einen Lohnfortzahlungsanspruch, wenn ein persönlicher Hinderungsgrund vorliegt. Insofern kommt es auf die Dringlichkeit des Arztbesuches an
>> [mehr..].
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
Nähere Informationen, siehe
Detail