Begriff und Bedeutung
Der Ausbildungsvertrag dient vornehmlich dem Ausbildungszweck. Daher ist das Ausbildungsverhältnis ein
besonderes Arbeitsverhältnis.
Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt, hat mit den Auszubildenden (Azubi) einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen (
§ 10 BBiG@).
(© jura-basic.de)
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