Das Arbeitsverhältnis entsteht durch den Arbeitsvertrag. Es umfasst die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen (z.B. BUrlG, ArbZG) und begründet eine persönliche Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit) des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber (siehe
Arbeitsverhältnis).
Abhängig vom Inhalt des Arbeitsvertrags, gibt es unterschiedliche Arbeitsverhältnisse.
Besondere Arbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, die von den normalen Arbeitsverhältnissen abweichen. |
Die normale Arbeitsverhältnisse sind Arbeitsverhältnisse, die auf unbestimmte Zeit vereinbart sind und keine besondere Zweckbindung haben.
Besondere Arbeitsverhältnisse sind z.B.
- Nebenbeschäftigungsverhältnisse (siehe Nebenjob)
(© jura-basic.de)
Anzeige:
Rechtsberatung im Arbeitsrecht.
Unverbindliche Anfrage und Konflikt schildern.
Kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Sachlage von Mingers Rechtsanwaltsgesellschaft