Tarifverträge werden bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einem Tarifregister geführt (
§ 6 TVG@).
In dasTarifregister wird eingetragen:
- der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge sowie
- der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit.
Nach
§ 7 Abs. 1 TVG@ sind die Tarifvertragsparteien verpflichtet, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales jeden Tarifvertrag und seine Änderungen zu übersenden.
Die Tarifvertragsparteien sind auch verpflichtet den obersten Arbeitsbehörden der Länder, auf deren Bereich sich der Tarifvertrag erstreckt, drei Abschriften des Tarifvertrags zu übersenden.
Bei einer Pflichtverletzung droht eine Geldbuße (
§ 7 Abs. 2 TVG@).
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
Nähere Informationen, siehe
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