Sinn und Zweck
Rz. 2
Einseitig vorformulierte Vertragsbedingungen (z.B. über Lieferfrist, Zahlungsmittel, Haftung) für eine Vielzahl von Verträgen (AGB) dienen
- der Rationalisierung von Vertragsabschlüssen und
- der Standardisierung von Vertragsinhalten.
Regelmäßig werden durch AGB von gesetzliche Regelungen abgewichen.
<< Rz. 1 ||
Rz. 3 >>