Einigungsmangel
Ein Vertrag erfordert übereinstimmende Willenserklärungen (sog.
Konsens).
Ein Einigungsmangel ist das Gegenstück zum Konsens, d.h. Angebot und Annahme stimmen nicht überein.
Bei einem Einigungsmangel (Dissens) kommt es grundsätzlich nicht zum Vertragsschluss (siehe
Dissens).
Besitzer kann ein Mensch oder eine juristische Person (z.B. GmbH) sein. Der Besitzdiener kann nur ein Mensch sein.
Das Thema des Monats umfasst den Begriff des Besitzers und Besitzdieners.
Nähere Informationen, siehe
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