Grafiken
Rz. 10
Zeichnungen, Tabellen und Grafiken können technische Darstellungen iSd
§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG@ und somit Werke sein.
Urheberrechtlich geschützte technische Darstellungen können im Rahmen des Zitatrechts ohne Zustimmung des Urhebers verwendet werden.
Erlangen Zeichnungen, Grafiken, Tabellen, Karten keinen Werkcharakter, dann greift die urheberrechtliche Zitierpflicht (
§ 51 UrhG@) nicht.
In wissenschaftlichen Arbeiten sind technische Darstellungen ohne urheberrechtlichen Schutz aber trotzdem zu zitieren, da das wissenschaftliche Zitiergebot nicht den Urheber schützen will. Es will verhindern, dass sich ein Wissenschaftler mit fremden Federn schmückt (vgl. OLG Hamm, 31. 3. 2004 - 5 U 144/0).
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