Figuren
Rz. 4
Nicht jede frei erfundene Figur ist urheberrechtlich geschützt. Nur Figuren mit einer gewissen Gestaltungshöhe können Werkcharakter haben z.B. Asterix mit seinen prägenden Merkmalen.
So sind die Gestalten von Asterix und Obelix durch eine unverwechselbare Kombination äußerer Merkmale geformt und besitzen unverwechselbare Comic-Persönlichkeiten mit charakteristischen Verhaltensweisen (11.03.1993 - I ZR 263/91; Alcolix).
Unklar ist, ob Figuren, die der Unterhaltung dienen (Comic, Spielfiguren) als Werke der angewandten Kunst oder bildenden Kunst anzusehen sind. Der BGH geht bei Asterix von einem Werk der bildenden Kunst und nicht der angewandten Kunst aus (BGH, 11.03.1993 - I ZR 263/91; Alcolix).
<< Rz. 3 ||
Rz. 5 >>