Senderecht
Das Senderecht gehört zum Recht der öffentlichen Wiedergabe eines Werkes (vgl.
§ 15 Abs. 2 UrhG@.
Das Senderecht ist das Recht, das Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, durch
- Funk (wie Ton- und Fernsehrundfunk, Satellitenrundfunk, Kabelfunk) oder
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