Rechtsweg
Rz. 6
Der Rechtsweg ist der Zugang (Weg) zum zuständigen Gericht.
Für Urheberrechtsstreitigkeiten sind die ordentliche Gerichte zuständig (
§ 105 UrhG@). Zu den ordentlichen Gerichten gehören das Amtsgericht, Landesgericht und der Bundesgerichtshof.
<< Rz. 5 ||
Rz. 7 >>