Idee
Die Idee alleine ist noch keine geistige Schöpfung.
Schutzfähig ist nur die Umsetzung der Idee, durch welche die Eigenart der geistigen Leistung in wahrnehmbarer Form zum Ausdruck kommt, z.B. als Schriftstück oder Rede.
Solange sich die Idee noch nicht in konkreter wahrnehmbarer Form darstellt, besteht kein urheberrechtlicher Schutz.
Eine Idee, die sich zu einem Konzept weiterentwickelt hat, genießt nur dann urheberrechtlichen Schutz, wenn das Konzept als konkrete Form wahrnehmbar ist (siehe Inhaltsübersicht, dort 10. Konzept ).
(© jura-basic.de)